Kurzfristige Terminabsagen
Wir führen Behandlungen nur aufgrund fest vereinbarter Termine durch, und halten einen mit Ihnen vereinbarten Termin ausschließlich für Sie frei, sodass Ihnen möglichst keine Wartezeiten entstehen.
Wenn Sie einen mit uns vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so müssen Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher absagen. Bei einer Absage mit kürzerer Frist, gleich aus welchem Grund (Krankheit, Stau, Arbeit...) werden wir uns bemühen, den Termin anderweitig zu vergeben, was aber nicht immer gelingt.
Den ausgefallenen Termin stellen wir Ihnen gemäß der Regelung im §615 BGB privat in Rechnung. Sie erhalten hierfür einen Ersatztermin.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir uns an diese verbindlichen Regelungen halten müssen.